1. |
Allgemeines |
1.1. |
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von GNA sind die vorliegenden
Dienstleistungsbedingungen massgebend, welche integrierender Bestandteil des Benutzungsvertrags zwischen der
GNA und dem Benutzer sind. |
1.2. |
GNA kann die Dienstleistungsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer
Ankündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats anpassen. Die jeweils aktuellen Dienstleistungsbedingungen
werden den Benutzern schriftlich oder via E-Mail bekanntgegeben. Sie können zudem jederzeit bei GNA angefordert
werden bzw. sind über die Systeme einsehbar. |
1.3. |
Die Geschwindigkeitsangaben sind als Best Effort (= variable Bitrate) definiert.
GNA gibt für die auf der Vorderseite genannten Geschwindigkeiten keine Garantie ab. |
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2. |
Zugang zu den Dienstleistungen von GNA |
2.1 |
Der Zugang zu den Dienstleistungen von GNA erfolgt über eine GNA-Anschlusskennung
sowie ein Passwort. |
2.2 |
GNA ist berechtigt, jeden, der sich gemäss Ziffer 2.1 mit der GNA-Anschlusskennung
sowie dem Passwort legitimiert, als berechtigten Benutzer zu betrachten. |
2.3 |
Der Zugang zu den Dienstleistungen der GNA steht dem Benutzer grundsätzlich
während 24 Stunden täglich und 365 Tagen im Jahr zur Benutzung offen. |
2.4 |
GNA ist bestrebt, eine ununterbrochene Verbindung rund um die Uhr und jeden
Tag im Jahr mit allen Anbietern zu gewährleisten. Das Ausbleiben von Funktionstörungen und Unterbrüchen
bei Netzwerkbetreibern wie der Swisscom oder Dritten, bei Anbietern, oder von Störungen des
Internet kann GNA jedoch nicht gewährleisten. |
2.5 |
GNA unterstützt den Benutzer bei der Herstellung und Aufrechterhaltung
eines möglichst störungsfreien Zugangs zu den Dienstleistungen von GNA. Zu diesem Zweck richtet GNA eine
dem Benutzer zur Verfügung stehende Hotline-Unterstützung bei Problemen ein. |
2.6 |
Die dem Benutzer für den Zugang zu den Dienstleistungen von GNA allenfalls
zur Verfügung gestellte Software bleibt im Eigentum von GNA. Bezüglich dieser Software erhält der
Benutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz bzw. Unterlizenz. Diese beschränkt sich auf
die Nutzung der Dienstleistungen von GNA und fällt mit der Kündigung bzw. Auflösung des Benutzungsvertrags
dahin. |
2.7 |
Die Standleitungs Internet-Dienstleistungen können nur mit einem speziellen
Standleiutngsmodem bezogen werden. Das Standleitungsmodem kann gemietet werden. Für die Miete des Standleitungsmodems gelten die separaten
Mietbedingungen. |
2.8 |
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten
selber regeln. Der Benutzer verpflichtet sich aber auch gegenüber GNA, von den Angeboten der Anbieter nur
bestimmungsgemässen Gebrauch zu machen. Der bestimmungsgemässe Gebrauch schliesst die Einhaltung der
anwendbaren gesetzlichen Regelungen, der vorliegenden Dienstleistungsbedingungen sowie der Benutzungsregelungen
der einzelnen Anbieter ein. |
2.9 |
Der Benutzer wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen
treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Benutzer zugehörige Personen oder Dritte erfolgt.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, der Geldwäscherei
sowie zur Verbreitung von Gewaltdarstellungen, sog. harter Pornografie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur
Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen. Der
Benutzer trifft zudem Massnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 16 Jahren Zugang zu Informationen erlangen,
die nicht für diese bestimmt sind. |
2.10 |
GNA vermittelt allein den technischen Zugang zu den Angeboten der Anbieter.
GNA ist für den Inhalt der Angebote nicht verantwortlich. GNA übernimmt keinerlei Gewähr für
die einzelnen Angebote, namentlich weder für die Richtigkeit, noch für die Verfügbarkeit noch für
die Rechtmässigkeit. |
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3. |
Sorgfaltspflichten der Benutzer |
3.1 |
Der Benutzer ist verpflichtet, seinen Zugang zu den Dienstleistungen von
GNA gegen die missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Benutzer hat deshalb insbesondere
sein persönliches Passwort an einem sicheren Ort aufzubewahren und dieses häufig zu wechseln. |
3.2 |
Der Betrieb eines eigenen Servers ist nur mit Genehmigung von GNA zulässig. |
3.3 |
Sofern der Benutzer Anlass zur Befürchtung hat oder sicher ist, dass
Dritte unbefugterweise seinen Zugang benutzen oder den Zugang missbräuchlich verwenden, ist er verpflichtet,
GNA zu informieren, seinen Zugang sperren zu lassen und von GNA ein neues Passwort zu verlangen. |
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4. |
Preise |
4.1 |
Die Preise für die Dienstleistungen von GNA richten sich nach der jeweils
aktuellen Preisliste von GNA. GNA kann die Preise jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30
Tagen auf Ende eines Monats anpassen. Preisreduktionen sind jederzeit möglich. |
4.2 |
Der Benutzer verpflichtet sich, das Entgelt für die Inanspruchnahme
der Dienstleistungen von GNA fristgerecht zu bezahlen. |
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5. |
Haftung |
5.1 |
GNA schliesst jede Haftung für allfällige Schäden aus der
Benutzung ihrer Dienstleistungen aus. Insbesondere haftet GNA nicht für die Folgen eines Unterbruchs ihrer
Dienstleistungen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. |
5.2 |
GNA haftet in keinem Fall für das Verhalten von Anbietern sowie weiterer
Benutzer. Beanstandungen und sonstige Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich von über GNA bezogenen Angeboten
und Dienstleistungen sind direkt mit dem Anbieter zu regeln. |
5.3 |
Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, die sich in seinem Besitz befindlichen
Anlagen, Geräte und Software, welche für den Zugang zu den Dienstleistungen von GNA benutzt werden, sowie
die hierfür eingesetzten oder durch die Dienstleistungen von GNA zugänglichen Daten, Informationen, sowie
Angebote vor dem Zugriff Unbefugter und vor Manipulationen zu schützen. |
5.4 |
Der Benutzer haftet der GNA bei Verschulden für jeden Schaden, der GNA
infolge missbräuchlichen Verwendung seines Zugangs zu Dienstleistungen der GNA entsteht. |
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6. |
Sperrung des Zugangs durch GNA und die Anbieter |
6.1 |
Im Fall einer groben Verletzung von Pflichten aus dem Benutzungsvertrag,
namentlich der Dienstleistungsbedingungen, von Gesetzesverletzungen, der Nichtbezahlung des Entgelts für die
Inanspruchnahme der Dienstleistungen der GNA nach vorangegangener zweimaliger unmissverständlicher Mahnung
durch GNA und im Fall des Missbrauchs des Zugangs des Benutzers zu den Dienstleistungen von GNA, kann GNA unabhängig
davon, wer hierfür verantwortlich ist, den Zugang zu ihren Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung
sperren. |
6.2 |
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Anbieter berechtigt sind, seinen
Zugang zu deren Angeboten bei gegebenen Voraussetzungen zu sperren. |
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7. |
Vertragsdauer |
7.1 |
Der Benutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. |
7.2 |
Jede Vertragspartei hat das Recht, durch eingeschriebenen Brief den Benutzungsvertrag
unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende zu kündigen. Bei Abonnementen, die auf eine bestimmte
Laufzeit vereinbart sind (z.B. Halbjahres oder Jahresabos, etc.) kann die Kündigung unter Einhaltung einer
Frist von 3 Monaten auf das Ende einer Laufzeit erfolgen. |
7.3 |
Bei Störungen im Zugang zu GNA oder bei der Nutzung der Dienstleistungen
von GNA steht dem Benutzer ein Rücktrittsrecht zu, sofern er GNA schriftlich über die Störung informiert
und GNA eine angemessene, eine Woche nicht unterschreitende Frist zur Behebung des Mangels angesetzt hat. |
7.4 |
Aus wichtigem Grund kann GNA den Benutzungsvertrag jederzeit mit sofortiger
Wirkung auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Die grobe Verletzung von Pflichten aus dem Benutzungsvertrag, namentlich
der Dienstleistungsbedingungen;
- Gesetzesverletzungen;
- die Nichtbezahlung des Entgelts für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen
von GNA nach vorangegangener zweimaliger unmissverständlicher Mahnung durch GNA;
- der Missbrauch des Zugangs des Benutzers zu den Dienstleistungen von
GNA.
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8. |
Eigentumsvorbehalt |
8.1 |
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Rechnungsbetrages in unserem Eigentum. Bei Lieferungen an Firmen gilt: Der Eigentumsvorbehalt
erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. |
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9. |
Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
9.1 |
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer und GNA aus der Inanspruchnahme
der Dienstleistungen von GNA unterstehen schweizerischem Recht. |
9.2 |
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Bern
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